Allgemeine Lizenzbedingungen
Version 2.4 (04.10.2007)
Inhalt
1. Teil A: Definitionen
- Lizenznehmer
- Lizenzgeber
- Unternehmensstandort
- Software
- Dokumentation
- Java Source Code
- Java Byte Code
- Java Programm
- Java Name Obfuscation
- Version und Upgrades
2. Teil B - yFiles Lizenzen
3. Teil C - Schlussbestimmungen
- 1. Teil A -
Definitionen
- Lizenznehmer
Lizenznehmer ("LZ") ist eine Person, Firma oder Institution, die Software der yWorks lizenziert, und der eine bestimmte Geschäfts- oder Privatadresse zugeordnet werden kann.
- Lizenzgeber
Lizenzgeber ist die yWorks GmbH ("yWorks"), eine deutsche Firma mit Geschäftssitz in Tübingen.
- Unternehmensstandort
Der Unternehmensstandort bezeichnet einen spezifischen Wohn- bzw. Firmensitz des Lizenznehmers, der einer bestimmten Privat- bzw. Geschäftsadresse zugeordnet werden kann.
- Software
Software meint im zweiten Teil B: yFiles. yFiles ist eine Java Klassenbibliothek, die dem Betrachten, Editieren, Gestalten und Animieren graphenähnlicher Strukturen dient. Die Bibliothek ist vollständig in Java geschrieben.
- Dokumentation
Dokumentation ist eine manuelle on-line Hilfe, oder ein Tutorial, das dem User hilft, die Software einzusetzen und zu benutzen.
- Java Source Code
Java Source Code ist der vom Mensch geschriebene und/oder tool-generierte Quellcode, der als Eingabe für den Java Compiler genutzt wird, um den Java Byte Code zu produzieren.
- Java Byte Code
Java Byte Code ist der Objektcode, der vom Java Compiler aus dem Source Code produziert wird. Java Byte Code ist damit der Objektcode, der von einer Java Virtual Machine (JVM) interpretiert (ausgeführt) werden kann.
- Java Programm
Java Programm ist ein ausführbares Stück Java Byte Code, das die Software ganz oder teilweise nutzen kann.
- Java Name Obfuscation
Java Name Obfuscation verändert die Namen von Klassen, Feldern und Methoden auf konsistente, nicht verständliche Art, ohne hierbei die Funktionalität der Software zu beeinträchtigen. Die Obfuskation erschwert die Lesbarkeit des dekompilierten Java Codes und verhindert die Anwendbarkeit der öffentlich zugänglichen API des originalen (nicht obfuskierten) Codes auf den obfuskierten Code.
- Version und Upgrades
Eine Versionsnummer besteht aus zwei oder mehr Ziffern. Zwei Ziffern stehen für eine neue Version, drei oder mehr Ziffern für ein Bug Fix Release. Bug Fix Releases beziehen sich auf diejenige Software Version, die in den führenden zwei Ziffern der Versionsnummer mit ihr übereinstimmt. Eine Software Lizenz gilt für jeweils eine Version und die zugehörenden Bug Fix Releases. Um eine neue Version zu erhalten, müssen Lizenznehmer das Upgrade der Software lizenzieren. Im Rahmen eines Support- oder Subskriptionsvertrages (jeweils Link) werden Upgrades kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- 2. Teil B -
yFiles Lizenzen
- Source Code Lizenz
Eine Source Code Lizenz räumt LZ das Recht ein, yFiles als Java Source Code zu benutzen.
Eine Source Code Lizenz berechtigt LZ, Programme zu entwickeln, die yFiles benutzen. Sie erlaubt ferner, solche Programme zu benutzen, zu übersetzen, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu kreieren, und sie zu verkaufen.
Es fallen für Nutzer dieser Programme keine Gebühren an, und der Verkauf solcher Programme erzeugt keine Tantiemeverpflichtung.
Die Source Code Lizenz berechtigt LZ, die Software auf beliebig vielen Maschinen innerhalb des Unternehmensstandortes zu installieren und zu nutzen. LZ ist nicht berechtigt, Dritten die Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, oder die Software auf andere Weise zu belasten oder zu übertragen. Insbesondere ist LZ nicht berechtigt, die Software über den Teil des Codes hinaus, der Bestandteil des Programms ist, ganz oder teilweise zu vertreiben.
LZ ist nicht berechtigt, die Software in einer Art und Weise zu umhüllen ("wrapping"), die es Dritten ermöglicht, die Funktionalität der yFiles für Softwareentwicklung zu nutzen.
LZ ist nur dann zur Auslieferung von yFiles innerhalb eigener Programm(teile) berechtigt, wenn die yFiles Klassen zuvor durch Anwendung eines Java Obfuskators geschützt werden. Mindestanforderung an den Obfuskationsprozeß ist, dass alle wesentlichen Klassen-, Methoden- und Feldnamen der zu yFiles gehörenden Klassen obfuskiert werden. Es soll damit nicht mehr möglich sein, mit Hilfe der öffentlich verfügbaren yFiles API die Funktionalität der yFiles zu nutzen.
Die Obfuskation der yFiles kann mit jedem Obfuskator ausgeführt werden, der oben genannte Mindestanforderungen erfüllt. yWorks stellt einen kostenfreien Obfuskator zur Verfügung, der diese Mindestanforderungen erfüllt.
Eine yFiles Source Code Lizenz wird mit Erhalt des Kaufpreises gültig.
Verspätet sich LZ mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage, ist er auf Verlangen des Lizenzgebers zur vorübergehenden Löschung der gelieferten Software und aller mit ihr erstellten Programme verpflichtet, ohne dass yWorks zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss.
- Byte Code Lizenz
Eine Byte Code Lizenz räumt LZ das Recht ein, yFiles als Java Byte Code zu benutzen.
Sie berechtigt LZ, Programme zu entwickeln, die yFiles benutzen. Sie erlaubt ferner, solche Programme zu benutzen, zu übersetzen, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu kreieren, und sie zu verkaufen. Es fallen für Nutzer dieser Programme keine Gebühren an, und der Verkauf solcher Programme erzeugt keine Tantiemeverpflichtung.
LZ ist nicht berechtigt, Dritten die Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, oder die Software auf andere Weise zu belasten oder zu übertragen. Insbesondere ist LZ nicht berechtigt, die Software über den Teil des Codes hinaus, der Bestandteil des Programms ist, ganz oder teilweise zu vertreiben.
LZ ist nicht berechtigt, die Software in einer Art und Weise zu umhüllen ("wrapping"), die es Dritten ermöglicht, die Funktionalität der yFiles für Softwareentwicklung zu nutzen.
LZ ist nur dann zur Auslieferung von yFiles innerhalb eigener Programm(teile) berechtigt, wenn die yFiles Klassen zuvor durch Anwendung eines Java Obfuskators geschützt werden. Mindestanforderung an den Obfuskationsprozess ist, dass alle wesentlichen Klassen-, Methoden- und Feldnamen der zu yFiles gehörenden Klassen obfuskiert werden. Es soll damit nicht mehr möglich sein, mit Hilfe der öffentlich verfügbaren yFiles API die Funktionalität der yFiles zu nutzen.
Die Obfuskation der yFiles kann mit jedem Obfuskator ausgeführt werden, der oben genannte Mindestanforderungen erfüllt. yWorks stellt einen kostenfreien Obfuskator zur Verfügung, der diese Mindestanforderungen erfüllt.
LZ ist nicht berechtigt, aus dem Java Byte Code Java Source Code zurückzuentwickeln. Es ist daher LZ untersagt den Java Byte Code zu disassemblieren, zu dekompilieren oder darauf andere Methoden des Reverse Engineering anzuwenden.
Eine yFiles Byte Code Lizenz wird mit Erhalt des Kaufpreises gültig.
Verspätet sich LZ mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage, ist er auf Verlangen des Lizenzgebers zur vorübergehenden Löschung der gelieferten Software und aller mit ihr erstellten Programme verpflichtet, ohne dass yWorks zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss.
- Standortlizenz
Eine Standortlizenz ist eine Byte Code Lizenz.
Die Standortlizenz berechtigt LZ, die Software auf beliebig vielen Maschinen innerhalb des Unternehmensstandortes zu installieren und zu nutzen.
- Serverlizenz
Eine Serverlizenz ist eine Byte Code Lizenz.
Die Serverlizenz berechtigt LZ, die Software auf einer einzelnen Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Anzahl der Clients ist nicht beschränkt.
LZ ist nicht berechtigt, yFiles auf einer weiteren Maschine zu installieren oder auf eine weitere Maschine zu kopieren.
- Projektlizenz
Eine Projektlizenz ist eine Byte Code Lizenz.
Die Projektlizenz berechtigt LZ, die Software im Rahmen eines autorisierten Projekts ("Projekt") zu nutzen. Das Projekt ist ein einzeln aufzuführendes, eindeutig spezifiziertes Softwareprojekt, das als solches von LZ namentlich bei Bestellung der Lizenz angegeben wird.
Die Projektlizenz berechtigt LZ, die Software gleichzeitig mit bis zu drei (3) einzelnen Entwicklern, die am Projekt teilnehmen, zu nutzen. Ferner ist LZ berechtigt, die Software als Teil eines automatisierten Build-Prozesses für das Projekt einzusetzen.
- Einzelplatzlizenz
Eine Einzelplatzlizenz ist eine Byte Code Lizenz.
Die Einzelplatzlizenz berechtigt LZ, die Software auf einer einzelnen Maschine zu installieren und zu nutzen, die nicht als Server dient.
- Evaluierungslizenz
Eine Evaluierungslizenz ist eine Byte Code Lizenz.
Eine yFiles Evaluierungslizenz erlaubt die Benutzung von yFiles für einen begrenzten Zeitraum. Wird in der Evaluierungsphase ein Produkt mit Hilfe von yFiles entwickelt, ist LZ verpflichtet, eine kommerzielle Lizenz zu erwerben.
Eine Verlängerung der Evaluierungsphase ist auf schriftliche Anfrage hin möglich.
Alle Kopien der Evaluierungsversion müssen vollständig gelöscht werden, nachdem der Evaluierungszeitraum abgelaufen ist.
- Standortlizenz
- Akademische Lizenz
Die akademischen Lizenztypen entsprechen den kommerziellen Lizenztypen gemäß B II.
Eine akademische Lizenz beschränkt den Einsatz der Software auf nicht-kommerzielle Zwecke (Forschung, Lehre, Projektarbeit, Kurse und Applikationsprogrammierung).
LZ ist nicht berechtigt, Software, die mit Hilfe von yFiles unter einer akademischen Lizenz entwickelt wurde, ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, wenn der Dritte eine kommerzielle Institution ist oder die Software kommerziell nutzt. Kommerzielle Institution ist hierbei definiert als Firma oder Organisation mit Gewinnstreben, kommerzielle Nutzung ist definiert als Nutzung innerhalb einer kommerziellen Institution, als Nutzung aufgrund Gewinnstrebens oder als Nutzung innerhalb einer Kooperation von zwei oder mehr Parteien, von denen mindestens eine entweder eine kommerzielle Institution ist oder Gewinnstreben besitzt.
- 3. Teil C -
Schlussbestimmungen
- Auslieferung
yWorks versorgt LZ mit der elektronischen Dokumentation.
yWorks versorgt LZ mit der lizenzierten Software (Internet-Auslieferung).
- Preise
Preise für die Software-Lizenzen gelten entsprechend den aktuellen Preislisten, die online erhältlich sind.
- Geistiges Eigentum
yWorks sichert zu, dass sie nach Recht und Gesetz ermächtigt ist, LZ die Software entsprechend der hier enthaltenen Lizenzbedingungen zu lizenzieren. Weiter sichert yWorks zu, dass die hier enthaltenen Vereinbarungen nicht im Widerspruch zu anderen Vereinbarungen, durch die yWorks gebunden ist, stehen. yWorks sichert auch zu, dass die Software und Dokumentation, die an LZ nach den hier enthaltenen Bestimmungen ausgeliefert werden, nicht ein Patent, Urheberecht, oder sonstiges Recht eines Dritten verletzen, und yWorks sich keiner Umstände bewusst ist, nach denen eine solche Verletzung eintreten könnte.









